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Cookie Einstellungen ÖffnenDas Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ist bemüht, die Website der-echte-norden.info im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der-echte-norden.info erreichbare Website.
Diese Website Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Die nachfolgend genannten Inhalte und Funktionen auf unserer Website sind derzeit nicht vollständig barrierefrei umgesetzt:
Nicht alle Inhalte und Funktionen können vollständig mit der Tastatur bedient werden.
Die Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind in einzelnen Bereichen nicht ausreichend.
Farben werden teilweise eingesetzt, ohne die notwendigen Kontrastvorgaben einzuhalten.
Einige Seiten und Elemente sind nicht durchgängig semantisch korrekt ausgezeichnet (z. B. Überschriftenstruktur).
Bilder und grafische Objekte sind nicht immer mit passenden Alternativtexten versehen.
Für eingebundene Videos fehlen Untertitel und Audiodeskriptionen.
Die Navigation ist nicht auf allen Seiten konsistent umgesetzt.
Animationen und automatisch ablaufende Inhalte (z. B. Slider oder Karussells) können nicht angehalten werden.
Es fehlen ergänzende Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Eingebundene PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei und semantisch korrekt aufgebaut.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden. Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und abzubauen.
Diese Erklärung wurde am 22.03.2020 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.06.2025 überprüft.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:
Landesbeauftragte(r) für Menschen mit Behinderung
Postfach 7121
24171 Kiel
Tel.: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle Internetseite der Beschwerdestelle, finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de