Novemberhilfen: Und der Bund bewegt sich doch! Buchholz und Günther mit eigenem Vorschlag.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz haben die Ankündigung der Bundesregierung begrüßt, bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November doch noch Anpassungen vorzunehmen.

„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auf den vom Lockdown betroffene Unternehmen Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, lange gewartet haben“, sagte Günther heute in Kiel und fügte hinzu: „Offensichtlich hat unser Druck Wirkung gezeigt.“ Der Bund habe sich in diesem Punkt erheblich bewegt. Wichtig sei jetzt, dass die Anträge von den Corona-Einschränkungen Betroffener nun unbürokratisch und zügig bearbeitet werden, damit die in Aussicht gestellten Abschlagszahlungen auf die Hilfen schnell fließen könnten, sagte Günther. Der Ministerpräsident begrüßte in diesem Zusammenhang, dass das in Aussicht gestellte Programm über den Bund abgewickelt werden solle..

Nach den Worten von Wirtschaftsminister Buchholz gehen der Landesregierung aber nach wie vor einige Punkte der November-Hilfen nicht weit genug gehen, um in den kommenden Monaten Insolvenzen abzuwenden. Darum habe er zusammen mit dem Ministerpräsidenten dem Bund einen eigenen Vorschlag unterbreitet.

So schlagen Günther und Buchholz eine gestaffelte Kompensation der Umsatzeinbußen von mittelbar betroffenen Unternehmen vor. So sollten diese Betriebe nach ihren Vorstellungen ab einem Verlust von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum November des Vorjahres 25 Prozent dieses Umsatzverlustes ausgeglichen werden. Betrage der Verlust mehr als 60 Prozent, solle diese Quote 50 Prozent davon betragen. Bei einem Umsatzausfall über 80 Prozent solle die Kompensation 75 Prozent davon umfassen. Zusätzlich müsse für Unternehmen, die wegen ausbleibender Touristen einen Umsatzausfall von mehr als 70 Prozent hätten hinnehmen müssen, eine Kompensation von 75 Prozent dieser Einbußen erhalten. Dies gelte etwa für den Einzelhandel, der unter anderem dadurch betroffen sei, dass die touristische Beherbergung im Zuge des Lockdowns derzeit nicht gestattet sei.

Die neuen Pläne des Bundes sehen vor, dass unter anderem Soloselbständige eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro erhalten, Unternehmen hingegen von bis zu 10.000 Euro.

Betriebe, die von den behördlich angeordneten Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, sollen – wie bisher geplant – Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 erhalten. Mittelbar betroffene Firmen – die 80 Prozent ihres Umsatzes über behördlich geschlossene Betriebe erwirtschaften – erhalten ebenfalls 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erstattet. Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Unternehmen müssen laut Bundeswirtschaftsministerium aber zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.

An der Umsetzung werde laut Bund aber noch gearbeitet. So müsse eine IT-Plattform umprogrammiert werden, außerdem seien Vereinbarungen mit den Länden geplant. Darum werde nun zunächst der Weg über Abschlagszahlungen gewählt, damit erste Hilfen noch im November bei den Firmen ankommen. Insgesamt sollen die Novemberhilfen ein Volumen von rund 10 Milliarden Euro haben. Altmaier war in den vergangenen Tagen zunehmend in die Kritik geraten – vor allem durch die Wirtschaftsminister der Länder. Aber auch Wirtschaftsverbände hatten ihm eine schleppende Umsetzung der Hilfen vorgeworfen.

Auch der Koalitionspartner SPD hatte Druck gemacht. „Ich erwarte, dass die Novemberhilfen auch wirklich im November fließen“, sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol der Deutschen Presse-Agentur. „Der Wirtschaftsminister war von A bis Z in die Programmentwicklung eingebunden, aber jetzt kriegt er das Geld nicht ausgegeben.“ Es sei weder klar, wer die Anträge prüfe, noch wer sie auszahle noch gebe es eine einheitliche Software, sagte Bartol. „Die Hilfen müssen schnell und rechtssicher an die Betroffenen gezahlt werden und dafür ist der Wirtschaftsminister verantwortlich.“